Aktiva
Aktiva - Definition
Vermögensgegenstand bzw. Wirtschaftsgut, das auf der Soll-Seite der Handelsbilanz bzw. Steuerbilanz ausgewiesen wird. Dabei wird nach der voraussichtlichen Dauer der Unternehmenszugehörigkeit unterschieden in Anlagevermögen und Umlaufvermögen sowie in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). Die §§ 266 ff. HGB enthalten detaillierte Gliederungsvorgaben sowohl für das Anlage- als auch das Umlaufvermögen. Der Wert aller ausgewiesenen Aktiva muss übereinstimmen mit dem aller Passiva), die auf der Haben-Seite der Bilanz gezeigt werden.
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