Jumbo-Pfandbriefe
Jumbo-Pfandbriefe sind Inhaberschuldverschreibungen von Finanzinstituten. Seit dem Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes am 19. Juli 2005 kann jedes Institut Pfandbriefe begeben, sofern es über ein Kernkapital von mindestens 25 Millionen Euro verfügt und die aufgeführten Anforderungen hinsichtlich Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken erfüllt. Jumbo-Pfandbriefe stellen eine Sonderform des Pfandbriefes dar, da sie einem Mindestemissionsvolumen von einer Milliarde Euro unterliegen. Zudem müssen mindestens drei unterschiedliche Marktmacher den Anlegern auf Anfrage verbindliche Geld- und Briefkurse innerhalb festgelegter Spreads stellen. Die Marktmacher sorgen zudem auch dafür, dass Kleinanleger für die Jumbo-Pfandbriefe börsentäglich einen Kauf- und Verkaufskurs erhalten. Dabei spielt die Liquidität der Jumbo-Pfandbriefe eine übergeordnete Rolle. So orientieren sich Jumbo-Pfandbriefe an den Liquiditätsvorstellungen internationaler institutioneller Anleger.
Die Vorteile von Jumbo-Pfandbriefen liegen in einer hohen Liquidität ab der bereits kleinsten Einheit. Durch eine sichere Deckungsmasse wird zudem eine gute Bonität gewährt. Aufgrund der verpflichteten Aufgabe von Marktmachern werden zudem standardisierte Handelsspreads geboten. Der Nachteil bei Jumbo-Pfandbriefen liegt indes im Zinsänderungsrisiko bei einem Verkauf vor Fälligkeit.