Altersvorsorgevertrag

Altersvorsorgevertrag - Definition

Anlageform, die im Rahmen der Riester-Rente gefördert wird. Alle Anlageformen, die der Riester-Förderung dienen sollen, müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden. Der Altersvorsorgevertrag, der die Förderkriterien erfüllen will, muss kumulativ folgende Merkmale aufweisen:

laufende Beitragsleistung während der Ansparphase

Leistungen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres

Zusage bei Vertragsabschluss, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen

Vereinbarung von lebenslang gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrenten oder eines qualifizierten Auszahlungsplans

Absicherung der Hinterbliebenen

Anlage der Beiträge ausschließlich in Rentenversicherungen, Investmentanteilen oder Bankguthaben

gleichmäßige Verteilung der in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten (über mindestens 10 Jahre)

jährliche schriftliche Information des Anlegers über die Verwendung der eingezahlten Beiträge und den Kapitalstand

Anspruch des Steuerpflichtigen auf Ruhenlassen und Wechsel in einen anderen Altersvorsorgevertrag

Ausschluss der Abtretung an Dritte.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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