Altersvorsorgevertrag
Altersvorsorgevertrag - Definition
Anlageform, die im Rahmen der Riester-Rente gefördert wird. Alle Anlageformen, die der Riester-Förderung dienen sollen, müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden. Der Altersvorsorgevertrag, der die Förderkriterien erfüllen will, muss kumulativ folgende Merkmale aufweisen:
laufende Beitragsleistung während der Ansparphase
Leistungen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
Zusage bei Vertragsabschluss, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
Vereinbarung von lebenslang gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrenten oder eines qualifizierten Auszahlungsplans
Absicherung der Hinterbliebenen
Anlage der Beiträge ausschließlich in Rentenversicherungen, Investmentanteilen oder Bankguthaben
gleichmäßige Verteilung der in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten (über mindestens 10 Jahre)
jährliche schriftliche Information des Anlegers über die Verwendung der eingezahlten Beiträge und den Kapitalstand
Anspruch des Steuerpflichtigen auf Ruhenlassen und Wechsel in einen anderen Altersvorsorgevertrag
Ausschluss der Abtretung an Dritte.
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