Anderskosten
Teil der Kalkulatorischen Kosten, die sich aufgrund einer abweichenden Bewertung eines Güterverbrauchs in der Kostenkalkulation gegenüber der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ergeben. Beispiele hierfür sind Abschreibung, kalkulatorische, Kalkulatorische Zinsen (Fremdkapitalzinsen) und Kalkulatorische Wagnisse. So können z. B. im Gegensatz zu den realen Abschreibungen im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibungen Kosten auf Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt werden, die nach HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zulässig sind. Als weiteres Beispiel kann der Ansatz kalkulatorischer Fremdkapitalzinsen für ein eventuell außergewöhnliches und einmalig günstig erhaltenes Darlehen bezeichnet werden.
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