Bilanz
Bilanz - Definition
Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag in Kontoform. Als Saldo verbleibt das Eigenkapital, die Differenz aus Vermögen und Schulden. Auf der Soll-Seite des Kontos stehen die Aktiva und auf der Haben-Seite die Passiva. Damit gilt immer die Gleichung: Summe aller Aktiva = Summe aller Passiva. Insofern ist die wörtliche Übersetzung des aus dem lateinischen stammenden Begriffs Bilanz (= "bilanx") mit einer sich in einem Gleichgewicht befindlichen Waage sinnfällig. Die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen entspricht dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Nach § 242 I HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz und die GuV bilden zusammen eine Einheit, die als Jahresabschluss (§ 242 III HGB) bezeichnet wird. Bei Kapitalgesellschaften kommt gem. § 264 HGB noch der Anhang als gleichrangiger Bestandteil hinzu.
Gliederung
Die Gliederung und Bewertung der Bilanzpositionen orientiert sich am Bilanzzweck. Entsprechend werden verschiedene Bilanzarten unterschieden. Die Gliederung der jährlichen Abschlussbilanz ist in § 266 II und III HGB für Kapitalgesellschaften grundsätzlich vorgegeben, allerdings darf eine kleine Kapitalgesellschaft eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen sind. Eine Kleinstkapitalgesellschaft kann die Bilanz weiter auf die Posten verkürzen, die im § 266 II und III mit Buchstaben bezeichnet sind. Die IFRS (IAS 1) schreiben bestimmte Posten vor, die mindestens in der Bilanz ausgewiesen werden müssen. Diese Mindestgliederung ist zum Teil detaillierter als die nach HGB (z. B. wird die separate Angabe der Immobilien verlangt, die als Finanzinvestition gehalten werden), zum Teil aber auch weniger spezifiziert (z. B. im Hinblick auf die Untergliederung des Vorratsvermögens).
Die Reihenfolge der Aktiva richtet sich grundsätzlich nach dem Grad der Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände, beginnend mit den längerfristig gebundenen Vermögensgegenständen, während die Passiva nach dem Grad der Fristigkeit der Finanzierungsquellen (Liquidität), beginnend mit dem Eigenkapital, zu untergliedern sind. In der Bankbilanz gilt die umgekehrte Reihenfolge für die Bilanzposten.
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