Amtlicher Markt
Amtlicher Markt - Definition
Im deutschen Wertpapierhandelsgesetz reguliertes Börsensegment, ehemals auch "amtlicher Handel" genannt. Am 1. November 2007 wurde der Amtliche Markt mit dem Geregelten Markt fusioniert und alle in diesen Segmenten enthaltenen Wertpapiere automatisch in das neu entstandene Segment Regulierter Markt übernommen.
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