Anlagen im Bau AiB
Anlagen im Bau AiB - Definition
Werden Investitionen im Anlagevermögen vorgenommen, die am Bilanzstichtag noch nicht vollendet sind, so sind diese Aufwendungen nach § 266 II HGB unter der Bilanzposition Anlagen im Bau zu aktivieren. Dabei werden Eigen- sowie Fremdleistungen berücksichtigt. Anlagen im Bau sind vor allem Gebäude, aber auch größere Maschinen (Anlagen) können unter diesen Begriff fallen.
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.