Altersteilzeit

Altersteilzeit - Definition

Gilt für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Vollzeitarbeitsverhältnis bis zum Übergang in den Ruhestand (Rentenformel) in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzuwandeln. Finanzielle Anreize werden durch einen Aufstockungsbetrag zum Entgelt von Seiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) gewährt. Es werden zwei Modelle unterschieden: das Blockmodell (Freistellung en bloc) oder das kontinuierliche Modell (Reduzierung der Arbeitszeit).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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