Anlagenbuchhaltung

Anlagenbuchhaltung - Definition

Nebenbuchhaltung der Finanz- und Betriebsbuchhaltung (Buchhaltung), in der die Geschäftsvorfälle, die das Sachanlagevermögen betreffen, gesondert erfasst und verbucht werden. Sie wird insbesondere bei anlageintensiven Unternehmen eingerichtet, und zwar i. d. R. dezentral in den einzelnen Werken. In der Anlagenbuchhaltung wird die ╺Abschreibung häufig getrennt für die Handelsbilanz, die Steuerbilanz und die Kalkulation (Betriebsergebnisrechnung) ermittelt.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren