Aktivierung, handelsrechtliche

handelsrechtliche Aktivierung - Definition

Ansatz und Ausweis eines Vermögensgegenstandes (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) auf der Aktivseite der Handelsbilanz. Voraussetzung ist, dass zum einen ein Vermögensgegenstand vorliegt - hierzu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein - und zum anderen die bestehenden spezifischen Aktivierungspflichten, -wahlrechte und -verbote beachtet werden.

Die IFRS und US-GAAP knüpfen nicht am Begriff des Vermögensgegenstandes, sondern am Begriff des "Asset" (Vermögenswert) an und beinhalten abweichende Aktivierungspflichten, -verbote und -wahlrechte.

Im Gegensatz zur Aktivierung regelt die Passivierung den Ansatz und Ausweis auf der Passivseite der Bilanz.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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