Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster - Definition
Schutzrecht, das sich auf Produktinnovationen bezieht, d. h. auf Arbeitsgeräte oder Gebrauchsgegenstände sowie deren Teile, die sich durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung auszeichnen (Gebrauchsmustergesetz, GebrMG). Die Anforderungen an die Erteilung eines Gebrauchsmusterschutzes sind geringer als beim Patent. Es erfolgt eine Eintragung in die Gebrauchsmusterrolle. Die maximale Laufzeit des Gebrauchsmusterschutzes einschließlich Verlängerungen beträgt 8 Jahre.
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