Handelsrecht
Handelsrecht - Definition
I.e.S. das im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Sonderprivatrecht für Kaufleute (Kaufmann). I.w.S. die Summe aus Kaufmannsrecht des HGB, Gesellschaftsrecht als Recht der Rechtsformen im HGB, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz sowie dem Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) sowie dem Arbeitsrecht.
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