Verwahrung

Verwahrung - Definition

Verpflichtung durch einen Verwahrungsvertrag (Vertrag) gem. §§ 688 ff. BGB, eine dem Verwahrer vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren. Beispielsweise liegt ein derartiger Vertrag bei der Wertpapierverwahrung durch eine Bank im Depot (Depotgeschäft) vor. Waren sind bei Mängelgewährleistung ebenfalls sachgerecht zu verwahren, bis die Ware ausgetauscht oder ersetzt wird.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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