Geschmacksmuster

Geschmacksmuster - Definition

Gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die Befugnis zur ausschließlichen Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform (Design, Farbe, Form) erteilt. Ästhetische Gestaltungen sind zwar vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.

Ein Geschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart im Eintragungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht überprüft werden. Das DPMA prüft nur die formalen Voraussetzungen der Eintragung.

Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. Die Schutzdauer des Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. Werden allerdings die ab dem 6. Schutzjahr zu zahlenden Aufrechterhaltungsgebühren nicht entrichtet, erlischt der Schutz bereits früher.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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