Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB - Definition

Erstmals 1958 erlassenes und seither regelmäßig novelliertes Gesetz zur Erhaltung eines funktionierenden und ungehinderten Wettbewerbs bzw. zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch Marktmacht, wie z. B. der Bildung von Kartellen. Häufig auch als Kartellgesetz bezeichnet. Während das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor allem für Fairness im Wettbewerb sorgen soll, will das GWB durch das Verbot von Kartellen und der Ausnutzung von Marktmacht den Wettbewerb erst ermöglichen. Das Kartellverbot gilt auch auf EU-Ebene gem. Art. 81 des EG-Vertrages. Zuständig für die Prüfung, ob ein Kartell vorliegt, ist das Bundesministerium für Wirtschaft. Die Prüfung wird als Missbrauchsaufsicht bezeichnet, für die Prüfung von Monopolen ist eine eigenständige Monopolkommission eingerichtet. Durch Zusammenschlüsse von Unternehmen sollen keine marktbeherrschenden Stellungen entstehen, was bei einer globalisierten Wirtschaft immer schwer zu prüfen ist. Im GWB werden auch die Arten von Kartellen geregelt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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