Handelsklauseln

Handelsklauseln - Definition

Abkürzungen für Vertragsvereinbarungen im Handel. Diese international gültigen Handelsklauseln, die auch als Incoterms (International Commercial Terms) bzw. Trade Terms bekannt sind, werden in der Übersicht zusammengefasst. Die Internationale Chamber of Commerce (ICC) in Paris hat mit Wirkung seit 1. 1. 2000 die Incoterms überarbeitet. Die einheitlichen Abkürzungen sollen die Geschäftsbeziehungen und die Kommunikation unter den z. T. internationalen Partnern vereinfachen, erleichtern und verkürzen. Die Einheitlichkeit wird durch die Internationalen Handelskammern vorgeschrieben. So kann auf diese Incoterms auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen sein. Die Handelsklauseln werden meist in Verbindung mit den Versandklauseln genannt, sind von diesen aber zu unterscheiden.

E-Klausel

Die E-Klausel ist für den Verkäufer die günstigste Klausel, da er die Ware lediglich auf seinem Gelände zur Verfügung stellen muss.

F-Klauseln

Bei den drei F-Klauseln ist der Haupttransport vom Käufer zu übernehmen.

C-Klauseln

Bei den C-Klauseln hat der Verkäufer auf eigenes Risiko einen Beförderungsvertrag abzuschließen.

D-Klauseln

Bei den fünf D-Klauseln muss der Verkäufer sämtliche Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort tragen (Abbildung H-1).

Handelsklauseln (Abb. H-1)

Handelsklauseln Abbildung

Abb. H-1: Handelsklauseln (Incoterms 2000)

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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