Gläubiger

Gläubiger - Definition

Im Sinne von § 241 BGB Berechtigter aus einem Schuldverhältnis, der vom Schuldner (Debitor bei einem Kredit) kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung fordern kann. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen und muss gemäß § 242 BGB vom Schuldner nach Treu und Glauben bewirkt werden. Neben einer Geldleistung kann dies auch eine Arbeitsleistung oder die Einräumung von Rechten und Kreditsicherheiten darstellen.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren