Anlagenspiegel

Anlagenspiegel - Definition

In § 268 HGB explizit genanntes Verzeichnis, das große und mittelgroße Kapitalgesellschaften im Interesse der Bilanzklarheit Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung (GoB) in bestimmter Form zu erstellen haben. Hierin sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen (Wertaufholung) sowie die Abschreibungen des Jahres und die kumulierten Abschreibungen zu verzeichnen. Während Zu- und Abgänge sowie Ab- und Zuschreibungen für sich sprechen, werden bei den Umbuchungen die Umgliederungen bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagenspiegels ausgewiesen. So werden beispielsweise Anlagen im Bau nach Fertigstellung auf die Position Grundstücke oder Gebäude umgebucht. Aus der Summe der kumulierten Abschreibungen kann insbesondere der Ersatzinvestitionsbedarf einer Unternehmung erkannt werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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