Kontenplan/Kontenrahmen

Kontenplan/Kontenrahmen - Definition

Verzeichnisse, in denen die Konten der Buchhaltung nach einer sachlichen und zeitlichen Ordnung gegliedert werden, um die Geschäftsvorfälle entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. Dokumentation (GoD) klar und übersichtlich erfassen zu können. Kontenpläne sind die unternehmensspezifischen Verzeichnisse, die i. d. R. aus Kontenrahmen abgeleitet werden, wie sie von Wirtschaftsverbänden empfohlen werden. Verbreitet sind insbesondere der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR), der Industriekontenrahmen (IKR) des Bundesverbandes der Industrie, branchenspezifische Kontenrahmen für den Großhandel und den Einzelhandel sowie der von der DATEV herausgegebene Kontenplan.

Konzerneinheitlicher Kontenplan

Ein konzerneinheitlicher Kontenplan für alle Gesellschaften innerhalb eines Konzerns erleichtert die Konsolidierung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss. Er stellt darüber hinaus ein Instrument zur Führung und Steuerung von Tochtergesellschaften dar.

Sachumfang der Konten

Im Hinblick auf den Sachumfang der Konten kann sich der Kontenrahmen bzw. -plan auf die Konten der Finanzbuchhaltung beschränken oder auch zusätzlich die Konten der Betriebsbuchhaltung umfassen.

Einkreissystem

Wird die Betriebsbuchhaltung in die Kontensystematik der Finanzbuchhaltung integriert, liegt ein sog. Einkreissystem vor.

Zweikreissystem

Beim Zweikreissystem hingegen wird die Betriebsbuchhaltung, in der das Betriebsergebnis auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung abgeleitet wird, und die Finanzbuchhaltung, in der das handelsbilanzielle Ergebnis ermittelt wird, in einem getrennten Kontensystem durchgeführt. Die Verbindung zwischen beiden Buchungskreisen stellen sog. Übergangskonten oder Spiegelbildkonten dar. Ein Beispiel hierfür ist der IKR.

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Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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