Konzernabschluss, Währungsumrechnung
Konzernabschluss: Währungsumrechnung
§ 298 HGB i.V. m. § 244 HGB schreibt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Euro vor. Die Währungsumrechnung hat gem. § 308a HGB nach der sog. modifizierten Stichtagskursmethode zu erfolgen. Dies bedeutet, dass die Bewertung aller Aktiv- und Passivposten (ohne Eigenkapital) mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag zu erfolgen hat. Das Eigenkapital wird mit dem historischen Kurs bewertet. Die Bewertung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit dem Durchschnittskurs. Die Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral, innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen in einer separaten Position erfasst. Nach IFRS (IAS 21) und US-GAAP erfolgt die Währungsumrechnung nach dem Konzept der funktionalen Währung, welches im Regelfall auch zur Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode führt.
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