Konzernabschluss, Konsolidierung/Eliminierung

Konsolidierung/Eliminierung beim Konzernabschluss

Schritte zur Erstellung des Konzernabschlusses. Zunächst sind die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen, die sog. HB I-Einzelabschlüsse, die unter Berücksichtigung des jeweils geltenden nationalen Bilanzrechts unternehmensindividuell erstellt wurden, in die sog. HB II-Einzelabschlüsse überzuleiten. Diese Überleitungsschritte umfassen eine Vereinheitlichung

der Gliederung,

der Währung (Konzernabschluss, Währungsumrechnung) und

der Bilanzierung und Bewertung.

Die sich danach ergebenden HB II-Einzelabschlüsse sind sodann zum sog. Summenabschluss aufzuaddieren. Dieser Summenabschluss entspricht noch nicht dem Konzernabschluss, da er konzerninterne Vorgänge enthält, z. B. konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus Sicht des Konzerns als wirtschaftliche Einheit (Konzernabschluss, Grundsätze (GoK)) nicht erfasst werden dürfen.

Eliminierung

Im Rahmen der sog. Eliminierung (= Konsolidierung i. e. S.) sind die konzerninternen Vorgänge aus dem Summenabschluss herauszurechnen, wobei vier Bereiche zu unterscheiden sind,

(1) die Kapitalkonsolidierung,

(2) die Schuldenkonsolidierung,

(3) die Aufwands- und Ertragskonsolidierung und

(4) die Zwischenergebniskonsolidierung.

Dabei sind auch latente Steuern zu berücksichtigen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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