Wertpapier

Wertpapier

Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft, das zur Geltendmachung bzw. Übertragung in Besitz sein muss. Verlorene oder anderweitig abhanden gekommene Wertpapiere müssen daher zunächst für kraftlos erklärt werden, bevor im Rahmen eines Aufgebotsverfahrens ein Ersatzpapier ausgestellt werden kann. In § 2 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) ist in drei Absätzen eine ausführliche Aufstellung von Wertpapieren enthalten, die unter die dort geregelte Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen.

Gliederung

  1. Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektapapiere
    1. Inhaberpapiere
    2. Orderpapier
    3. Rekta- oder Namenspapier
  2. Beispiele für Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektapapiere
    1. Beispiel für Inhaberpapiere
    2. Beispiele von Orderpapieren
    3. Beispiele für Rektapapiere
  3. Unterscheidung zwischen Geld-, Devisen- und Warenpapiere
    1. Geldpapiere
    2. Devisenpapiere
    3. Warenpapiere
  4. Umlaufvermögen oder Anlagevermögen
  5. IFRS und US-GAAP
    1. Handelspapiere
    2. Veräußerungsfähige Papiere
    3. Endfällige Papiere
  6. Bilanzierung und Bewertung
  7. Wertpapier-Einteilung (Abb. W-4)
Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektapapiere

Wertpapiere werden traditionell nach deren Übertragbarkeit in Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektapapiere eingeteilt (Abbildung W-4).

Inhaberpapiere

Während Inhaberpapiere ohne namentliche Nennung eines Berechtigten auf dem Wertpapier jeder Inhaber des Papiers die Rechte aus dem Papier erlangen kann, d. h. eine Übertragung durch eine einfache Übergabe erfolgt,

Orderpapier

muss beim Orderpapier, das auf einen Namen lautet, zur Übertragung eine schriftliche Erklärung (Indossament) in der Regel auf der Rückseite des Papiers angebracht werden.

Rekta- oder Namenspapier

Bei einem Rekta- oder Namenspapier, das ebenfalls wie Orderpapiere auf einen Namen lautet, ist eine Übertragung ausschließlich durch eine schuldrechtliche Abtretung (Zession) möglich. Die Übertragung durch ein einfaches Indossament ist damit unzulässig.

Beispiele für Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rektapapiere

Beispiel für Inhaberpapiere

Beispiele für Inhaberpapiere ist die normale Aktie,

Beispiele von Orderpapieren

von Orderpapieren Wechsel, Scheck oder Namensaktie und zahlreiche Exportdokumente (z. B. Konnossement).

Beispiele für Rektapapiere

Beispiele für Rektapapiere sind Hypothekenbriefe (Hypothek), Sparbücher und Grundschuldbriefe (Grundschuld).

Unterscheidung zwischen Geld-, Devisen- und Warenpapiere

Wertpapiere lassen sich nach der Art der Forderung auch in Geld-, Devisen- und Warenpapiere unterscheiden.

Geldpapiere

Geldpapiere verbriefen Geldforderungen wie z. B. ein Scheck oder Wechsel,

Devisenpapiere

Devisenpapiere sind z. B. Devisenterminkontrakte und

Warenpapiere

Warenpapiere und verbriefen eine Warenforderung, z. B. als Ladeschein oder Konnossement. Vertretbare, d. h. börsengehandelte Wertpapiere werden auch als Effekten bezeichnet.

Umlaufvermögen oder Anlagevermögen

Im Hinblick auf die Bewertung der Wertpapiere in der Bilanz gelten gem. HGB, je nachdem, ob die Wertpapiere im Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ausgewiesen werden, unterschiedliche Regelungen (strenges bzw. gemildertes Niederstwertprinzip), wobei stets die Anschaffungskosten die Wertobergrenze bilden.

IFRS und US-GAAP

Nach IFRS und US-GAAP werden die Wertpapiere für Zwecke der Bewertung grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt

Handelspapiere

Handelspapiere (Trading), die zum kurzfristigen Wiederverkauf gehalten werden

Veräußerungsfähige Papiere

Veräußerungsfähige Papiere (Available for Sale), die weder zum dauernden Verbleib im Unternehmen bestimmt sind, noch mit der Absicht der baldigen Weiterveräußerung erworben wurden und

Endfällige Papiere

Endfällige Papiere (Held-to-Maturity), die bis zur Fälligkeit im Unternehmen gehalten werden.

Bilanzierung und Bewertung

Wert- bzw. Kursschwankungen bei Handelspapieren sind nach IFRS (IAS 39) und US-GAAP stets ergebniswirksam über die GuV zu erfassen. Die Anschaffungskosten bilden hierbei nicht die Obergrenze. Veräußerungsfähige Papiere werden nach IFRS (IAS 39) und US-GAAP in der Bilanz zwar ebenfalls mit ihrem Tageswert gezeigt, die Wertminderungen oder Wertsteigerungen werden aber grundsätzlich nicht über GuV ergebniswirksam erfasst, sondern ergebnisneutral über eine Neubewertungsrücklage (Ausnahme: die ergebniswirksam zu berücksichtigende dauerhafte Wertminderung). Endfällige Papiere werden grundsätzlich - wie nach HGB - auch nach IFRS (IAS 39) und US-GAAP mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. IAS 39 erlaubt darüber hinaus eine vierte Wertpapierkategorie, die sog. erfolgswirksamen Finanzinstrumente zu Verkehrswerten (at fair value through profit or loss). In diese Kategorie kann - unabhängig von der vorgesehenen Verwendung - wahlweise jedes Wertpapier beim Erwerb eingestuft werden. Kursschwankungen bei dieser Wertpapierkategorie werden stets ergebniswirksam gebucht.

Wertpapier-Einteilung (Abb. W-4)

Wertpapier-Einteilung

Abb. W-4: Wertpapier-Einteilung

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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