Aktie
Aktie - Definition
Das Teilhaberrecht an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefendes ╺Wertpapier, welches als Nennbetragsaktie gem. § 8 AktG mit einem Mindestnennbetrag von 1 Euro ausgestattet ist. Höhere Aktiennennbeträge müssen gem. § 8 AktG über volle Euro lauten. Die Summe der Nennwerte der Aktien ergibt das Grundkapital einer AG bzw. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Englisch werden die Anteilscheine auch als Stock oder Share bezeichnet. Je nach Ausgestaltung der verbrieften Rechte können verschiedene Aktienarten unterschieden werden (Abbildung A-3).
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