Wertpapiersammelbank

Wertpapiersammelbank

Spezialinstitute, auch als Kassenvereine bezeichnet, die für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, insbesondere Effekten, zuständig sind. Sie werden gemäß § 1 Depotgesetz vom zuständigen Bundesland bezeichnet und sind unter dem Dach der Deutschen Kassenverein AG organisiert. Dieser Deutsche Kassenverein AG in Frankfurt wird durch die Deutsche Börse AG getragen und finanziert. Die Verwahrung kann in verschiedener Form erfolgen (Depotgeschäft).

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren