Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin - Definition

2002 geschaffene Bundesbehörde zur Überwachung von Banken, Versicherungen und Wertpapierbörsen. Bis 2002 gab es getrennte Bundesaufsichtsbehörden für das Kreditwesen (BaKred), das Versicherungswesen (BAV) und das Wertpapierwesen (BAWe). Die Aufsicht wurde letztlich 2011 durch die Übertragung der Kompetenzen auf europäische Behörden wieder dezentralisiert. So ist die EBA (European Banking Authority) in London für die Überwachung und die Aufsicht der Banken zuständig, die ESMA (European Securities and Markets Authority) in Paris für die Beaufsichtigung der Wertpapierbörsen verantwortlich und die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) in Frankfurt beaufsichtigt die Versicherungsgesellschaften. (Bankenunion)

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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