Wechselgesetz WG

Wechselgesetz WG - Erklärung

Gesetz vom 21. 6.1933 mit letzten Änderungen von 2006, das in vier Teilen den gezogenen Wechsel, eigenen Wechsel, ergänzende Vorschriften und den Geltungsbereich des Gesetzes regelt. Der umfangreiche erste Teil betrifft die Ausstellung und wesentlichen Formerfordernisse bei einem gezogenen Wechsel, die Formerfordernisse und Voraussetzungen für das Indossament, einer Wechselbürgschaft, des Verfalls und der Zahlungspflichten sowie die Möglichkeiten und formalen Anforderungen für den Wechselprotest, Wechselregress und Wechselprozess.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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