Wechselregress

Wechselregress - Definition

Rückgriff nach erfolgloser Vorlage eines Wechsels beim Bezogenen und Ausstellung eines Wechselprotestes, bei den auf der Wechselurkunde sonst genannten Beteiligten, d. h. Indossanten (Indossament). Jeder einzelne der Wechselbeteiligten haftet dem Wechselinhaber als Gesamtschuldner gemäß Art. 78 Wechselgesetz.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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