Wechselregress
Wechselregress - Definition
Rückgriff nach erfolgloser Vorlage eines Wechsels beim Bezogenen und Ausstellung eines Wechselprotestes, bei den auf der Wechselurkunde sonst genannten Beteiligten, d. h. Indossanten (Indossament). Jeder einzelne der Wechselbeteiligten haftet dem Wechselinhaber als Gesamtschuldner gemäß Art. 78 Wechselgesetz.
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.