Werklieferungsvertrag
Werklieferungsvertrag - Definition
Werkvertrag, bei dem sich der Hersteller des Werkes verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen. Generell sind auf Werkverträge die Vorschriften über den Kaufvertrag § 442 BGB anzuwenden. Neben den üblichen Ansprüchen der Gewährleistung bzw. Mängelgewährleistung sind speziell bei Werklieferungsverträgen über nicht vertretbare Sachen die §§ 642 ff. BGB zu beachten (Mitwirkungsrecht des Bestellers, Kündigungsrecht bei unterlassener Mitwirkung und Kostenvoranschlag).
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