Wechselprozess

Wechselprozess - Definition

Durch den Begünstigten eines Wechsels bei dem für die Zahl- bzw. Domizilstelle zuständigen Amtsgericht angestrengtes Verfahren, durch das der Wechselgläubiger einen vollstreckbaren Titel gegenüber einem Wechselverpflichteten (Bezogener, Indossament) erlangen will. Die Fristen des Wechselprozesses sind gegenüber üblichen Zivilprozessen besonders kurz, um der besonderen Strenge des Wechselrechts Rechnung zu tragen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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