Wechselbürgschaft

Wechselbürgschaft - Definition

Bürgschaft (Bürgschaft) oder Aval (Bankbürgschaft) gegenüber einem Beteiligten an einem Wechselgeschäft (Wechsel). Da bei einem Wechselregress keine Reihenfolge der Zahlungspflichtigen einzuhalten ist, hat auch der Bürge, im Gegensatz zur normalen Bürgschaft, keine Einrede der Vorausklage. Er kann somit nicht verlangen, dass zunächst die per Indossament vor ihm genannten Personen in Anspruch genommen werden. Er haftet selbstschuldnerisch und unmittelbar.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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