Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit - Definition

Fähigkeit, sich durch eine unerlaubte Handlung, bei der ein Schaden entsteht, schadensersatzpflichtig zu machen. Die Deliktsfähigkeit ist neben der Geschäftsfähigkeit Teil der Handlungsfähigkeit. Sie ist gem. § 828 BGB beschränkt zwischen 7 und 18 Jahren. Die volle Deliktsfähigkeit beginnt ab 18 Jahren.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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