Direktorialprinzip

Direktorialprinzip - Definition

Im Gegensatz zum Kollegialprinzip, bei dem gemeinschaftlich Entscheidungen herbeigeführt werden, sollen hier von hierarchisch übergeordneten Stellen (Instanz) Entscheidungen getroffen und Weisungen erteilt werden. Dieses Prinzip entspricht einem autoritären Führungsstil und kann im positivsten Sinne als patriarchalisch (väterlich gutmeinend) verstanden werden.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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