Direktorialprinzip
Direktorialprinzip - Definition
Im Gegensatz zum Kollegialprinzip, bei dem gemeinschaftlich Entscheidungen herbeigeführt werden, sollen hier von hierarchisch übergeordneten Stellen (Instanz) Entscheidungen getroffen und Weisungen erteilt werden. Dieses Prinzip entspricht einem autoritären Führungsstil und kann im positivsten Sinne als patriarchalisch (väterlich gutmeinend) verstanden werden.
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