Direktzusage

Direktzusage - Definition

Häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Arbeitgeber durch Bildung von Rückstellungen (Pensionsrückstellungen) dem Arbeitnehmer eine Vorsorgeleistung für das Alter einräumt. Weitere so genannte Durchführungswege siehe Rentenbesteuerung.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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