Deutsches Patentamt

Deutsches Patentamt - Definition

Bundesbehörde in München, welche die Prüfung und Erteilung der Patente für die Bundesrepublik Deutschland zur Aufgabe hat und gegebenenfalls das Bundespatentgericht einschaltet, wenn Patente nicht eingehalten werden.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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