Deutscher Standardisierungsrat DSR

Deutscher Standardisierungsrat DSR - Definition

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) e. V. wurde im September 1998 als nationale Standardisierungsorganisation geschaffen und ist seitdem Träger des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) mit Sitz in Berlin. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Vertrag durch das Bundesministerium für Justiz (BMJ) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB anerkannt. Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) führt die zur Erreichung der Ziele des DRSC e. V. erforderlichen Aufgaben aus, wie die Entwicklung von Empfehlungen (Standards) zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, die Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften und die Vertretung Deutschlands in internationalen Standardisierungsgremien.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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