Konzernabschluss, Bestandteile

Bestandteile eines Konzernabschlusses

Gegenstand des Konzernabschlusses sind nach § 297 HGB die Konzernbilanz, die Konzern-GuV, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Der Konzernabschluss kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Für die Konzernbilanz und die Konzern-GuV sind die Gliederungsvorschriften, die für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaft gelten, grundsätzlich entsprechend anzuwenden (§ 298 HGB). Für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit.

Nach IFRS (IAS 1) und US-GAAP umfasst der Konzernabschluss ebenfalls die Bilanz, die GuV (Gesamtergebnisrechnung), den Anhang sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel. Allerdings ist der Anhang wesentlich umfassender als nach HGB.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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