Konzernabschluss, Bestandteile
Bestandteile eines Konzernabschlusses
Gegenstand des Konzernabschlusses sind nach § 297 HGB die Konzernbilanz, die Konzern-GuV, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Der Konzernabschluss kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden. Für die Konzernbilanz und die Konzern-GuV sind die Gliederungsvorschriften, die für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaft gelten, grundsätzlich entsprechend anzuwenden (§ 298 HGB). Für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit.
Nach IFRS (IAS 1) und US-GAAP umfasst der Konzernabschluss ebenfalls die Bilanz, die GuV (Gesamtergebnisrechnung), den Anhang sowie die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel. Allerdings ist der Anhang wesentlich umfassender als nach HGB.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.