Vertrag

Vertrag - Definition

Mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Ein Vertrag kommt i. d. R. durch Angebot und Annahme desselben (zweiseitiges Rechtsgeschäft), also durch zwei sich deckende Willenserklärungen (Anfechtung) zustande. I.d.R. handelt es sich hier um einen Kaufvertrag (Kauf). Das Vertragsrecht im BGB (§§ 145 ff.) ist für jeden Kaufvertrag (§§ 433 ff.) maßgeblich. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Seit 2000 gelten durch das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts erweiterte Widerrufsrechte durch den Verbraucher.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren