Verlustrücktrag
Verlustrücktrag - Definition
Ergibt sich bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte ein negativer Betrag, dann kann der Steuerpflichtige wählen, ob er den Verlust mit positiven Einkünften des letzten Jahres oder mit Einkünften zukünftiger Jahre verrechnen will. Dabei kann er auch die Höhe des Betrages wählen. Allerdings bleibt der Rücktrag beschränkt auf höchstens 511.500 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten 1.023.000 €) des entstandenen Verlustes.
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.