pari

pari - Definition

Sofern der Emissionspreis eines Wertpapieres an einer Börse dem Nennwert des Papiers entspricht, erfolgt die Ausgabe pari, andernfalls unter oder über pari. Die Ausgabe einer Aktie unter pari ist gemäß § 9 AktG verboten (Nennwert). Hingegen werden festverzinsliche Wertpapiere häufig unter pari ausgegeben, um somit eine Verzinsung über den höheren Rückkaufsnennwert anzubieten (Zero Bond).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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