Nennwert
Nennwert - Definition
Auch als Nominalwert bezeichneter Betrag, auf den ein Wertpapier ausgestellt ist bzw. der auf dem Wertpapier aufgedruckt ist. So lassen sich z. B. bei der Aktie verschiedene Nennwerte ab 1 € unterscheiden. Die Summe der Nennwerte aller Aktien bzw. GmbH-Anteile einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt deren Grund- bzw. Stammkapital dar. Werden derartige Anteilsscheine über dem Nennwert ausgegeben (Emission), so wird der Differenzbetrag im Sinne eines Aufgeldes (Agio) in die Kapitalrücklage eingestellt. Eine Ausgabe von Aktien unter pari, d. h. unter dem Nennwert, ist gemäß § 9 AktG nicht zulässig. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft beträgt 50 000 € (§ 7 AktG), der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25 000 € (§ 5 GmbHG). Der Mindestnennbetrag einer Stammeinlage bei der GmbH beträgt 1 € (§ 5 GmbHG) und muss generell auf volle Euro lauten.
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
In Kategorien
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.