Nennwert

Nennwert - Definition

Auch als Nominalwert bezeichneter Betrag, auf den ein Wertpapier ausgestellt ist bzw. der auf dem Wertpapier aufgedruckt ist. So lassen sich z. B. bei der Aktie verschiedene Nennwerte ab 1 € unterscheiden. Die Summe der Nennwerte aller Aktien bzw. GmbH-Anteile einer Aktiengesellschaft (AG) bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt deren Grund- bzw. Stammkapital dar. Werden derartige Anteilsscheine über dem Nennwert ausgegeben (Emission), so wird der Differenzbetrag im Sinne eines Aufgeldes (Agio) in die Kapitalrücklage eingestellt. Eine Ausgabe von Aktien unter pari, d. h. unter dem Nennwert, ist gemäß § 9 AktG nicht zulässig. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft beträgt 50 000 € (§ 7 AktG), der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25 000 € (§ 5 GmbHG). Der Mindestnennbetrag einer Stammeinlage bei der GmbH beträgt 1 € (§ 5 GmbHG) und muss generell auf volle Euro lauten.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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