Börse

Börse - Definition

Punktmarkt für Gattungskäufe vertretbarer Sachen mit meist begrenzter Teilnehmerzahl (Börsenzulassung). Bei einem Gattungskauf werden gleichartige und gleichwertige, aber nicht einzeln bestimmbare Güter gehandelt, d. h. beim Kauf von einer Tonne Weizen oder 5000 Aktien muss nicht eine bestimmte Weizenladung oder ein bestimmtes Stück eines Wertpapieres geliefert werden. Bei vertretbaren Sachen handelt es sich um im Handelsverkehr üblicherweise nach Zahl, Maß oder Gewicht eindeutig bestimmbare Objekte, z. B. bei Aktien feste Nennwerte (1 €) oder normierte Gewichte (Barrel Öl, Tonnen Weizen). Die wichtigste Unterscheidung bei den Börsen bezieht sich auf die zu handelnden Objekte (Wertpapiere oder Waren) sowie auf den Erfüllungszeitpunkt (Kassahandel, Terminhandel). Beim Kassahandel werden die Verträge sofort, d. h. ein bis zwei Tage nach Abschluss erfüllt, während beim Terminhandel die Waren oder Wertpapiere erst zum vereinbarten Termin geliefert werden müssen. Während der Kassahandel meist an den regionalen Länderbörsen vollzogen wird, ist der Terminhandel an internationalen Börsenplätzen (z. B. London für Wertpapiere, Chicago für Waren) üblich (Börsenhandelsformen). Die Entwicklung der Börsen lässt sich bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen, wo vor allem in Hafenstädten Kaufleute für Handelsgeschäfte zusammentrafen und feste Märkte und Messen organisierten. Eine weitere Tendenz in der Börsenlandschaft ist der Zusammenschluss von Börsen trotz Handel an verschiedenen Börsenplätzen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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