Orderpapier
Orderpapier - Definition
Wertpapier, das im Gegensatz zu einem Inhaberpapier auf einen Namen lautet bzw. ausgestellt ist (Wertpapier). Es lassen sich so genannte geborene Orderpapiere (Scheck, Wechsel, Namensaktie) von den gekorenen Orderpapieren (z. B. Konnossement, Ladeschein, Lagerschein, Exportdokumente) unterscheiden. Bei geborenen Orderpapieren ist gem. § 363 HGB die Übertragung ohne eine ausdrückliche Orderklausel möglich, während die gekorenen Orderpapiere erst durch eine entsprechende Übertragungs- bzw. Orderklausel zum Orderpapier werden. Ohne eine derartige Orderklausel wären die Papiere Rektapapiere und somit nicht durch bloßes Indossament, sondern lediglich durch eine Zession übertragbar. Statt geborenen wird häufig auch von gesetzlichen, statt gekorenen von gewillkürten Orderpapieren gesprochen.
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