Partizipationsschein
Partizipationsschein - Definition
Beteiligungspapier (z. B. GmbH-Anteil oder Aktie), das zwar mit sämtlichen Vermögensrechten ausgestattet ist, aber kein Mitspracherecht verbrieft. Die Partizipation bezieht sich damit lediglich auf monetäre Rechte (Optionsschuldverschreibung).
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