Leihe

Leihe - Definition

Im Gegensatz zur Miete die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Im Gegensatz zum Darlehen muss nach Gebrauch der entliehenen Sachen dieselbe Sache zurückgegeben werden, nicht nur Sachen gleicher Art, Güte und Menge (§§ 607 ff. BGB). Die Leihe spielt für die Wirtschaftspraxis aufgrund ihrer Unentgeltlichkeit im Gegensatz zur Miete kaum eine Rolle.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren