Kurzarbeit

Kurzarbeit - Definition

Reduzierung der betrieblichen Arbeitszeit zur vorübergehenden Streckung der Arbeit bei Auftragsmangel. Kann tarifvertraglich geregelt sein und darf nur mit Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 I Nr. 3 BetrVG eingeführt werden. Häufig verbunden mit entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts (Lohnformen) und unter bestimmten Voraussetzungen gem. §§ 63 ff. AFG Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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