Provision
Provision - Definition
Anspruch (Anspruch) gem. § 354 BGB bzw. das Entgelt für bestimmte betriebliche Leistungen, z. B. für die Vermittlung von Geschäften (Handelsvertreter), für die Lagerung (Lagerprovision) oder Übernahme von Waren zum Verkauf (Kommissionsgeschäft) bzw. zum Transport (Spediteur) sowie für Finanzdienstleistungen (Darlehen, Kredit).
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