Gründung

Gründung - Definition

Formal-juristische Errichtung eines Betriebes, indem die Firma je nach Rechtsform in das Handelsregister eingetragen wird und die Gründungsvoraussetzungen in Abhängigkeit von der Rechtsform und der Branche erfüllt sind. Es lassen sich die Bargründung und die Sachgründung unterscheiden. Bei einer weiteren Begriffsauffassung werden sämtliche Vorbereitungsmaßnahmen zur formalrechtlichen Errichtung der Gesellschaft zur Gründung dazugezählt, so dass die Entscheidung über den ╺Standort, die Rechtsform oder ggf. einen Unternehmenszusammenschluss in die Gründungsphase gehören. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) und bei der Sachgründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Gründungsbericht vorgeschrieben, der den Hergang der Gründung dokumentieren soll. Nach der Gründung ist grundsätzlich eine Gründungsbilanz (Eröffnungsbilanz) zu erstellen. Die Gründungskosten können ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Rechtsform darstellen.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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