Bargründung

Bargründung - Definition

Im Gegensatz zur Sachgründung leisten die Anteilseigner einer Gesellschaft bei deren Gründung ihre Einlagen in barer Form, d. h. in Form der gesetzlichen Zahlungsmittel. Die Höhe der notwendigen Einlagen bei Gründung bemisst sich nach der Art der Rechtsform.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren