Handelsvertreter
Handelsvertreter - Definition
Person, die gem. § 84 HGB als selbständiger Gewerbetreibender (Gewerbe) ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter). Als Beispiel ist der selbständige Versicherungsvermittler (-vertreter) zu nennen. Dieser arbeitet im Gegensatz zu dem angestellten Handlungsgehilfen (§§ 59 ff. HGB) auf Provisionsbasis, also erfolgsorientiert (Reisender). Den Unterschied zwischen einem Handelsvertreter und einem Reisenden fasst Abbildung H-2 zusammen.
Abb. H-2: Merkmale von Handelsvertretern und Reisenden
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.