Gut

Gut - Definition

Mittel, das der Befriedigung von Bedürfnissen dient. Güter lassen sich in Anlehnung an den Unternehmungsprozess in Realgüter und Nominalgüter (z. B. Geld, Darlehen) einteilen. Zu den Realgütern zählen materielle (z. B. Sachmittel und Stoffe) und immaterielle Realgüter (z. B. Arbeitsleistungen, Informationen u.Ä.) sowie Ansprüche auf diese Realgüter. Nominalgüter sind Geld und Ansprüche auf Geld.

Güter-Arten

Verbrauchs- und Gebrauchsgüter

Güter lassen sich abhängig davon, ob die Güter ihre Funktion nur einmal oder über einen längeren Zeitraum erfüllen, als Verbrauchs- oder Gebrauchsgüter unterscheiden. Nach ihrem Verwendungszweck werden Konsumgüter (z. B. Nahrungsmittel, Kleidung, Wohnungsnutzung) und Produktionsgüter (z. B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Maschinen, Produktionsfaktoren (nach Gutenberg)) differenziert.

Freie und knappe Güter

Nach der Verfügbarkeit von Gütern wird in freie und knappe Güter unterteilt. Freie Güter sind Güter, für deren Verbrauch oder Nutzung keine Preise zu bezahlen sind, da sie in (nahezu) unbegrenztem Umfange zur Verfügung stehen (z. B. der Weltraum). Knappe Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in Bezug auf einen Ort, einen Zeitpunkt oder eine bestimmte Menge nicht in unbegrenztem Umfang zur Verfügung stehen.

Güterarten nach Mobilität

Weitere Güterarten lassen sich unterscheiden nach der Mobilität: Mobilien (z. B. Schreibtisch) und Immobilien (z. B. Grundstück);

Güterarten nach Lebensnotwendigkeit

nach der Lebensnotwendigkeit: lebensnotwendige Güter, Kulturgüter und Luxusgüter, wobei diese Unterscheidung vom Lebensumstand und dem Anspruchsniveau des Einzelnen abhängt;

Substitutionsgüter

austauschbare Güter werden als Substitutionsgüter bezeichnet (z. B. evtl. Butter durch Margarine),

Komplementärgüter

ergänzbare Güter werden als Komplementärgüter bezeichnet (z. B. Photo und Film).

Individual- und Kollektivgütern

Je nachdem, ob es sich um Güter für einzelne oder viele Menschen handelt, können Individual- von Kollektivgütern unterschieden werden. Güter, bei denen die Nachfrage privater Wirtschaftssubjekte hinter dem "gesellschaftlich erwünschten Umfang" zurückbleibt oder das gesellschaftlich erwünschte Ausmaß übersteigt. Beispielsweise werden Leistungen im Ausbildungs- und Wohnungswesen nach Richard A. Musgrave als meritorische Güter bezeichnet.

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Quelle & Zitierlink

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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